Allgemeine Gechäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere Bestätigung fĂ¼r
uns verbindlich.
2. Unsere sämtlichen – auch zukĂ¼nftigen – Lieferungen und Leistungen einschlieĂŸlich Vorschläge, Beratungen und
sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschlieĂŸlich aufgrund dieser Bedingungen. Bedingungen des Bestellers werden
hiermit ausdrĂ¼cklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach
Eingang bei uns ausdrĂ¼cklich widersprechen.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim
Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige
ausdrĂ¼ckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise
des Auftragnehmers gelten ab Werk. Frei Haus-Lieferungen erfolgen ab 300,00 € netto Warenwert innerhalb
Deutschlands. Zusätzliche Kosten fĂ¼r Lieferungen ins Ausland, fĂ¼r Express, Eilsendungen und Spezialverpackungen
werden in Rechnung gestellt.
2. Anschlussaufträge binden nicht an vorhergehende Preise.
3. Nachträgliche Ă„nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlieĂŸlich des dadurch verursachten
Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen
von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfĂ¼giger Abweichung von der Vorlage verlangt werden sowie
Autorenkorrekturen an Druckvorlagen.
4. Skizzen, EntwĂ¼rfe, Probesatz, Probedrucke, KorrekturabzĂ¼ge, Ă„nderung angelieferter / Ă¼bertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden entsprechend der gĂ¼ltigen Sätze berechnet auch wenn kein
Auftrag zustande gekommen ist.
5. Sollte es nach dem Abschluss eines Kaufvertrages aufgrund erheblicher Kostensteigerungen, wie z.B. im Bereich der
Energiekosten, Rohmaterialkosten, FrachtgebĂ¼hren und/ oder Wechselkurse, zu einem wesentlichen Anstieg der
Gesamtkosten kommen, wird automatisch eine proportionale Preiserhöhung durchgefĂ¼hrt.
III. Auftragerteilung und –annahme
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung vom Auftragnehmer in Textform bestätigt ist. FĂ¼r die Einhaltung des
Schriftformerfordernisses nach Ziffer III. Satz 1 ist ausreichend, dass dem Auftragnehmer das SchriftstĂ¼ck nach Ziffer III.
Satz 1 per Telefax oder per E-Mail zugegangen ist.
IV. Zahlung
1. 2. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Bei auĂŸergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die ErfĂ¼llung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde
Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann der Auftragnehmer angemessene Vorauszahlung verlangen
und bis zur ErfĂ¼llung der Vorauszahlung, noch nicht ausgelieferte Ware zurĂ¼ckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in
Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
V. Lieferung
1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Versandfertig gemeldete Lieferungen mĂ¼ssen sofort abgerufen werden,
andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als
geliefert zu berechnen.
2. Liefertermine sind nur gĂ¼ltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrĂ¼cklich bestätigt werden. Wird der Vertrag in Textform
abgeschlossen, erfolgt die Bestätigung des Liefertermins ebenfalls in Textform.
3. Der Besteller ist zum RĂ¼cktritt vom Vertrage wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn eine uns
gesetzte angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung verstrichen ist. Die Nachfrist bedarf der Textform.
4. Betriebsstörungen — sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers — wie z. B. Streik,
Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur KĂ¼ndigung des Vertrags, wenn dem
Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Die Unzumutbarkeit hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens mit
der KĂ¼ndigung in Textform mitzuteilen. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber Ă¼ber, sobald die Sendung an die den Transport
durchfĂ¼hrende Person Ă¼bergeben worden ist. Wir behalten uns vor eine Auslieferung der verbleibenden Restmenge zu
unterlassen, sollte es zu keiner Einigung mit dem Auftraggeber kommen.
6. Die fristgerechte Lieferung ist abhängig von der rechtzeitigen RohstoffverfĂ¼gbarkeit. Sollte der Rohstoff nicht verfĂ¼gbar
sein, schlieĂŸen wir eine Haftung fĂ¼r Lieferverzögerungen aus.
7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so bald möglich Ă¼ber den entsprechenden Umstand der
vorhersehbaren Lieferverzögerungen zu unterrichten.
VI. Verpackung
Wir behalten uns vor, Aufträge fĂ¼r Logistiketiketten im Bereich der Konfektionierung/Verpackung weiter zu vergeben.
FĂ¼r die UnterstĂ¼tzung benachteiligter Menschen in das Berufsleben arbeitet Etikon eng mit der Diakonie Werkstätten
Halberstadt gGmbH zusammen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Auftraggeber den Kaufpreis fĂ¼r die gelieferte Ware
und alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus dieser Geschäftsverbindung beglichen hat.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, Ă¼ber die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu
verfĂ¼gen oder sie zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenĂ¼ber aus der Geschäftsverbindung zeit-
gerecht nachkommt.
3. Der Auftraggeber tritt zur Sicherung bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seine Kunden
bestehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen VergĂ¼tungsansprĂ¼che einschlieĂŸlich aller Nebenrechte und der
Umsatzsteuer an uns ab.
4. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der
Auftragnehmer als Hersteller gemĂ¤ĂŸ § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum
an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen
Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum.
5. Eine Verpfändung oder SicherungsĂ¼bereignung von Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterstehen, ist dem
Auftraggeber in jedem Falle untersagt.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z. B. durch Pfändungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser
Eigentum in Textform hinzuweisen und uns davon unverzĂ¼glich in Kenntnis zu setzen.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder der Verletzung einer Pflicht
nach Abs. 6 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten und den Liefergegenstand heraus zu verlangen.
8. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt. Wir dĂ¼rfen von
diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung ordnungsgemĂ¤ĂŸ nachkommt und solange keine Umstände bekannt werden, die die
KreditwĂ¼rdigkeit des Auftraggebers wesentlich einschränken. Liegen die Voraussetzungen fĂ¼r die AusĂ¼bung des
Widerrufsrechts vor, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns unverzĂ¼glich die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen an uns Ă¼bergibt und dem Schuldner die Abtretung in Textform anzeigt. Die Abtretungsanzeige
an den Schuldner können wir auch selbst vornehmen.
9. Ăœbersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als
20 % sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VIII. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die VertragsgemĂ¤ĂŸheit der Ware sowie der zur Korrektur Ă¼bersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzĂ¼glich zu prĂ¼fen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber Ă¼ber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschlieĂŸenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten.
Das gleiche gilt fĂ¼r alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind unverzĂ¼glich nach Empfang der Ware entsprechend den §§ 377,378 HGB in Textform
anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer
angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber
Herabsetzung der VergĂ¼tung (Minderung) oder RĂ¼ckgängigmachung des Vertrags (RĂ¼cktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass
die Teillieferung fĂ¼r den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfĂ¼gige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das gleiche gilt fĂ¼r den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken)
und dem Endprodukt. DarĂ¼ber hinaus ist die Haftung fĂ¼r Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder
nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. FĂ¼r Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des
Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, Ă¼bertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten
Dritten unterliegen keiner PrĂ¼fungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht fĂ¼r offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei DatenĂ¼bertragungen hat der Auftraggeber vor Ăœbersendung jeweils
dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme fĂ¼r Computerviren einzusetzen. Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die
gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %,
unter 2.000 kg auf 15 %.
IX. Haftung
1. Schadens- und AufwendungsersatzansprĂ¼che des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder
ErfĂ¼llungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und Ă¼bernommener Garantie fĂ¼r die Beschaffenheit der Ware,
- bei AnsprĂ¼chen aus dem Produkthaftungsgesetz.
X. Verjährung
AnsprĂ¼che des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VII. und VIII.) verjähren mit Ausnahme der
unter Ziffer VII. 2. genannten SchadensersatzansprĂ¼che in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt
nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
XI. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, Werkzeug und Klischees, die zur Herstellung des geschuldeten
Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Sämtliche zur Produktion benötigten
Werkzeuge und Klischees stehen im Eigentum des Auftragnehmers.
XII. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach
ausdrĂ¼cklicher Vereinbarung und gegen besondere VergĂ¼tung Ă¼ber den Zeitpunkt der Ăœbergabe des Endprodukts an den
Auftraggeber oder seine ErfĂ¼llungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden,
so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XIII. Periodische Arbeiten ( Abrufaufträge ) und Abnahmeverzug
Verträge Ă¼ber regelmĂ¤ĂŸig wiederkehrende Arbeiten können, wenn nicht anders vereinbart, mit einer Frist von mindestens 3
Monaten zum Schluss eines Monats gekĂ¼ndigt werden.
Abrufaufträge unterliegen, falls nicht ausdrĂ¼cklich andere Termine vereinbart sind, einer Abnahmefrist von höchstens 12
Monaten. Der Auftragnehmer ist bei Ăœberschreitung dieser Frist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt nach seiner Wahl den Preis
fĂ¼r jeden weiteren Monat um 1 % fĂ¼r Lagerkosten, Kapitaldienst u. ä. zu erhöhen, die Gesamtmenge zu berechnen, sie dem
Auftraggeber zuzustellen oder auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch fĂ¼r den Fall, dass die Abnahme bestellter
Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko im Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber Ă¼ber.
XIV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die AusfĂ¼hrung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen AnsprĂ¼chen Dritter wegen einer solchen Rechtsver-
letzung freizustellen.
XV. ErfĂ¼llungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. ErfĂ¼llungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, fĂ¼r alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschlieĂŸlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des
Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen
nicht berĂ¼hrt.
Stand: Juli 2022